Therapie gedeckt durch die Schweizer Krankenversicherung (KVG, IV, UVG & MV).

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6. Juli 2026 · 6 Min. Lesezeit

Wer bezahlt die Neurorehabilitation in der Schweiz? KVG, IV, UVG und MV erklärt

Die Frage nach der Kostenübernahme gehört zu den häufigsten, die uns Patientinnen und Patienten sowie ihre Angehörigen stellen. Die gute Nachricht vorweg: Ambulante Neurorehabilitation ist in der Schweiz eine anerkannte, versicherte Leistung. Wer die Kosten trägt, hängt von der Ursache der Erkrankung oder Verletzung ab.

Die vier Kostenträger im Überblick

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (KVG) übernimmt die Kosten der ärztlich verordneten Physiotherapie und Ergotherapie bei Erkrankungen wie Hirnschlag, Multipler Sklerose oder Parkinson. Grundlage ist eine Verordnung Ihres Hausarztes oder eines Spezialisten, etwa eines Neurologen.

Die Invalidenversicherung (IV) ist insbesondere für Kinder und Jugendliche mit Geburtsgebrechen zuständig, zum Beispiel bei Zerebralparese. Sie übernimmt die medizinischen Massnahmen, die zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit notwendig sind.

Die Unfallversicherung (UVG) trägt die Kosten, wenn die neurologische Beeinträchtigung Folge eines Unfalls ist, etwa bei einem Schädel-Hirn-Trauma oder einer Rückenmarkverletzung nach einem Sturz oder Verkehrsunfall.

Die Militärversicherung (MV) deckt gesundheitliche Schäden, die während des Militär-, Zivil- oder Schutzdienstes entstanden sind.

Wie funktioniert die Kostengutsprache?

Für die Therapie benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Bei bestimmten Leistungen, insbesondere bei der IV und bei längeren Therapieserien, holt die Klinik vor Behandlungsbeginn eine Kostengutsprache beim Versicherer ein: eine schriftliche Bestätigung, dass die Kosten übernommen werden.

Bei Nextherapy übernehmen wir diesen administrativen Prozess vollständig für Sie. Wir arbeiten mit Ihrem Arzt zusammen, reichen die notwendigen Unterlagen ein und rechnen direkt mit Ihrer Versicherung ab. In den meisten Fällen kann die Therapie innerhalb weniger Tage nach der Genehmigung beginnen.

Kostet robotergestützte Therapie extra?

Für Sie als Patientin oder Patient: nein. Bei Nextherapy bezahlen Sie für den Einsatz der Robotik keinen Zuschlag und keine private Zusatzleistung. Unser vollständiges klinisches Programm, einschliesslich aller mehr als zwanzig Robotik- und Technologiesysteme wie dem Lokomat, rechnen wir direkt mit Ihrer Versicherung ab, und zwar zu den korrekten, für robotergestützte Therapie vorgesehenen Tarifpunkten.

Das ist möglich, weil die Technologie bei uns kein Zusatzangebot ist, sondern das Kernstück der Therapie: Sie erlaubt deutlich mehr Bewegungswiederholungen pro Sitzung als eine rein manuelle Behandlung, und genau diese Intensität treibt die Neuroplastizität und damit die Genesung voran.

Häufige Fragen aus der Praxis

Brauche ich eine Überweisung? Für die Kostenübernahme durch die Versicherung ja: eine Verordnung vom Hausarzt oder Spezialisten genügt. Wir unterstützen Sie gerne dabei, diese zu erhalten.

Wie viele Sitzungen werden übernommen? Die Verordnung umfasst in der Regel eine Therapieserie; bei chronischen neurologischen Erkrankungen sind Folgeverordnungen üblich und anerkannt. Ihr Arzt und unser klinisches Team stimmen den Umfang auf Ihre Ziele ab.

Was, wenn ich unsicher bin, welche Versicherung zuständig ist? Genau dafür gibt es unsere kostenlose Vorabklärung: Wir klären mit Ihnen die Zuständigkeit, bevor Kosten entstehen.

Der nächste Schritt

Sprechen Sie mit uns über Ihre Situation.

In einer kostenlosen Vorabklärung besprechen wir Ihre Krankengeschichte, Ihre Ziele und die Möglichkeiten der Kostenübernahme.

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